Welche Pflichten haben wir?

Welche Pflichten haben wir?

Von Erster Hilfe bis Finderlohn

Von  Sabrina Luttenberger
"Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen Staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten." So steht's im Grundgesetz. Aber wozu genau sind wir eigentlich verpflichtet? Und wozu nicht?


Im Notfall Erste Hilfe

Folgende Situation: Du stehst an der U-Bahn, neben dir eine ältere Frau. Irgendwie scheint s ihr nicht so gut zu gehen. Und dann passiert's: sie kippt um. Erster Instinkt: Helfen! Und genau dazu bist du auch verpflichtet.

"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." - § 323c StGB 

Das steht im Strafgesetzbuch. Die Devise lautet: auf keinen Fall wegschauen. Viele haben zwar Angst, etwas falsch zu machen. Aber: Erstmal gilt, jede Hilfe zählt – selbst ein Notruf ist schon Hilfeleistung. Und lieber einmal zu oft als einmal zu wenig. Wer mit guter Absicht anruft, aber dann doch kein Krankenwagen gebraucht wird, muss ihn auch nicht bezahlen. Und: Ersthelfer*innen droht auch keine Strafe, wenn sie nicht optimal helfen. Nur gar nicht helfen ist strafbar. Wichtig bei Erster Hilfe ist vor allem, dass du dich dabei nicht selbst in Gefahr bringst. Letztendlich ist der Hilfsinstinkt im Zweifel aber meistens der Richtige.

Stell dir vor es ist Wahl und keine*r geht hin

Seit Jahren sinkt die Wahlbeteiligung in Deutschland. Dabei ist es unser Recht, ab dem 18. Lebensjahr zu wählen, in einigen Bundesländern sogar schon ab 16. Allerdings – im Gegensatz zu Ländern wie Australien, Brasilien oder der Türkei - keine Pflicht. Außer in einigen Bundesländern: In Baden-Württemberg zum Beispiel steht in der Verfassung:

"Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts ist Bürgerpflicht." - Verfassung Baden-Württemberg

Während Australier*innen allerdings 20 Dollar zahlen müssen, wenn sie nicht wählen gehen und bei wiederholtem Mal sogar ins Gefängnis kommen können, hat nicht wählen in Baden-Württemberg keine Konsequenzen für Bürger*innen. Der Artikel in der Verfassung ist eher eine Aufforderung, sich an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Wäre die Wahlbeteiligung mit einer Wahlpflicht in Deutschland dann also nicht viel höher? Wahrscheinlich schon. Allerdings passt das wiederum nicht zum Grundgesetz, dort steht nämlich: "Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt." Viele sehen Wählen trotzdem als Pflicht - Zumindest als moralische Pflicht.
  • Im Notfall Erste Hilfe
    Welche Pflichten haben wir Bürger*innen?
  • Stell dir vor es ist Wahl und keiner geht hin
    Welche Pflichten haben wir Bürger*innen?
  • Die Ausweise bitte!
    Welche Pflichten haben wir Bürger*innen?
  • Darf ich's behalten?
    Welche Pflichten haben wir Bürger*innen?

Die Ausweise bitte!

Ich packe meine Tasche und ich nehme mit: Schlüssel, Handy, Geld und… Ausweis. Immerhin gilt ja in Deutschland Ausweispflicht. Also muss ich ihn immer dabei haben… oder? Nein – aber:

"Deutsche sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen." - PAuswG

Das sagt das Personalausweisgesetz. Ob er in der Schublade im Schlafzimmer liegt oder in der Hosentasche ist erstmal egal. Wobei dabei haben tatsächlich sinnvoll ist: Bei einer zulässigen Polizeikontrolle nämlich geht's ohne Ausweis sonst schnell mal mit auf die Dienststelle, um die Identität festzustellen. Ob jetzt dabei oder nicht: Hauptsache, der Perso ist gültig. Ist er abgelaufen, droht zwar keine Strafe, aber im schlimmsten Fall Bußgeld von bis zu 3000 Euro. Wo der Ausweis – oder Reisepass – aber immer mit muss: Klar, in den Urlaub. Da gilt dann nämlich: Ich packe meinen Koffer und darf den Ausweis auf GAR keinen Fall vergessen!

Darf ich's behalten?

Du gehst die Straße entlang und da liegt er plötzlich - in seiner ganzen Pracht: Ein 100 Euro Schein! Einfach so auf der Straße! Dein Glückstag! Oder? Nicht ganz, denn jetzt wo du ihn gefunden hast, musst du ihn den Besitzer*innen zurückgeben. Oder wie es im Fundrecht steht:

"Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen." - § 965 bis § 984 BGB

Hat aber jemand was verloren, ist es meistens noch schwerer, die Person, die es verloren hat, zu finden. Dann eben ab ins Fundbüro oder zur Polizei. Sobald der Fund nämlich über 10 Euro liegt, ob Geld oder Gegenstand, musst du ihn dort abgeben – bei Unterschlagung drohen sonst eine Geldstrafe oder sogar bis zu drei Jahre Gefängnis. Aber Finden wird ja auch belohnt - Und das ist ebenfalls gesetzlich festgelegt: Bei einem Fundwert von bis zu 500 Euro gibt es fünf Prozent Finderlohn, für alles darüber hinaus drei Prozent. Erst wenn sich nach sechs Monaten immer noch keine*r meldet, dann ist dein Glückstag – denn dann gehört es dir. Erst dann gilt: Wer's findet, darf's auch behalten.

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