Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
- Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte basierend auf der am 10. Dezember 1948 verabschiedeten Resolution A/RES/217 A (III) "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen sowie der am 1. Juni 1998 verabschiedeten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
- Förderung der Gleichbehandlung und Chancengleichheit der Mitarbeiter*innen ungeachtet ihrer Hautfarbe, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugungen sowie ihres Geschlechts oder Alters.
- Respekt vor der persönlichen Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen.
- Verbot von Kinderarbeit, Menschenhandel, Zwangsarbeit oder sonstiger Form moderner Sklaverei.
- Verbot der Ausübung psychischer Härte, Ausbeutung, sexueller und persönlicher Diskriminierung, seelischer und körperlicher Misshandlungen oder inhumanen Praktiken.
- Einhaltung des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, sowie eines Beschwerdemanagements.
- Verpflichtung zur angemessenen, fairen und geschlechterneutralen Entlohnung und zum Schutz der Mitarbeiter*innen auch in Bezug auf faire und ausgewogene Arbeitszeiten.
- Anerkennung von Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten und Gleichbehandlung von Mitgliedern in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften.
Ökologie
- Anwendung umweltfreundlicher Praktiken und sicherstellen, dass Produkte und Prozesse den Umweltstandards entsprechen.
- Reduzierung bzw. Vermeidung umweltschädlicher Auswirkungen sowie wünschenswerterweise Ausgleich unvermeidbarer Treibhausgasemissionen mithilfe zertifizierter Projekte.
- Effiziente Ressourcennutzung auf allen Gebieten insbesondere bei der Energienutzung, sowie Förderung von Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen.
- Kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes unter Einhaltung gesetzlicher Normen und international anerkannter Standards.
Bestechung und Korruption
- Durchführung transparenter und ethisch-korrekter Geschäftspraktiken.
- Verbot jeglicher Form von Bestechung, Erpressung oder Unterschlagung.
- Einhaltung der Gepflogenheiten des fairen Wettbewerbs und der Bestimmungen der geltenden Kartellgesetze.
Einhaltung von Gesetzen und ethischen Gepflogenheiten
- Unsere Geschäftspartner*innen verpflichten sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und ethischen Standards in den Ländern, in denen sie tätig sind, einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Anti-Korruptionsgesetze, Datenschutzgesetze, Umweltgesetze und Arbeitsgesetze.
- Die Geschäftspartner*innen sollen geschäftliche Entscheidungen auf der Grundlage von Integrität und ethischem Verhalten treffen. Dazu gehören unter anderem die Vermeidung von Interessenkonflikten, der Schutz von geistigem Eigentum und die Vermeidung von unlauterem Wettbewerb.
Transparenz
- Unsere Geschäftspartner*innen sollen transparent über ihre Geschäftspraktiken und die Einhaltung dieses Codes of Conduct berichten und auf Anfragen unsererseits prompt reagieren.
Geschäftspartner*innen verpflichtet sich mit der Anerkenntnis dieses Dokuments, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die aufgeführten Grundsätze und Anforderungen zu halten. Darüber hinaus verpflichten sie sich, den Arbeitnehmer*innen, Beauftragten und Subunternehmer*innen den Inhalt dieses Kodex zu kommunizieren und alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung der Anforderungen zu treffen.
Dieser Supplier Code of Conduct gilt für alle Unternehmen, die Geschäfte mit egoFM machen. Er wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass er den aktuellen ethischen und rechtlichen Anforderungen entspricht.
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