Jeden Tag auf dem Rad unterwegs, aber trotzdem nicht alle Regeln drauf? Kein Wunder, denn viele Verkehrsregeln fürs Fahrradfahren sind nicht so bekannt, wie sie sein sollten. Hier kommen fünf möglicherweise überraschende Punkte aus der Straßenverkehrsordnung, die du besser kennen solltest.
Radfahren: Zwischen Halbwissen und Bußgeld
Klingel am Lenker, Helm auf dem Kopf und grüne Ampel im Blick – das reicht nicht. Wer auf zwei Rädern unterwegs ist, hat Rechte. Aber eben auch Pflichten. Und manchmal verstecken sich hinter vermeintlichem Radler-Common-Sense handfeste Irrtümer.An der roten Ampel an stehenden Autos vorbeifahren? Ja, aber...
Du stehst an der roten Ampel und denkst dir: "Ach, da fahr ich doch einfach rechts an den Autos vorbei nach vorne." Ist erlaubt! Aber nur unter bestimmten Bedingungen: Du musst langsam fahren, es muss genug Platz sein und du darfst niemanden gefährden. Wenn du dich da einfach durchquetschst, riskierst du Ärger – nicht nur mit Autofahrer*innen, sondern auch mit der Polizei.Radwegpflicht? Nur, wenn das Schild wirklich bindet
Blaues rundes Schild mit einem weißen Fahrrad drauf? Dann musst du den Radweg nehmen. Fehlt dieses Schild oder steht da nur "Radweg frei", dann ist das eine Einladung und kein Befehl. Heißt also: Du darfst auch auf der Straße fahren, besonders wenn der Radweg zu schmal, glatt oder blockiert ist. Autofahrer*innen, die sich darüber aufregen, dürfen sich also gern entspannen – oder zur Abwechslung selbst mal die Straßenverkehrsordnung lesen.Mit Kopfhörern radeln: erlaubt oder verboten?
Musik oder Podcast auf dem Rad, das machen viele ja gerne mal. Grundsätzlich ist das auch kein Problem – solange du noch hörst, was um dich herum passiert. Die Regel: Dein Gehör darf nicht beeinträchtigt sein. Wer mit beiden Stöpseln auf voller Lautstärke durch die Stadt brettert, kann von der Polizei angehalten werden. Dann droht ein Verwarnungsgeld. Also lieber einen Hörer raus oder die Lautstärke runterdrehen.Nebeneinander fahren ist keine Rebellion
Wer hat's nicht schon mal erlebt: Zwei Radfahrer*innen nebeneinander – und sofort fangen Autofahrer*innen an zu hupen. Dabei ist das völlig legal, solange der Verkehr nicht behindert wird. Wenn doch, gibt's ein Bußgeld: 20 Euro bei Behinderung, 25 bei Gefährdung und 30 Euro, wenn's kracht. Also: Rücksicht zeigen, aber sich nicht verrückt machen lassen.Alkohol auf dem Rad: Wie viel ist zu viel?
Schon ab 0,3 Promille wird's kritisch – vor allem, wenn du Schlangenlinien fährst oder sonst irgendwie auffällst. Ab 1,6 Promille ist dann sowieso Schluss mit lustig: Das gilt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat. Dann gibt's Punkte, Geldstrafe und eine MPU obendrauf. Wer durchfällt, verliert sogar den Autoführerschein – auch wenn man nur mit dem Rad unterwegs war.Wenn du also das nächste Mal aufs Rad steigst, denk dran: Auch auf zwei Rädern bist du Teil des Straßenverkehrs. Und Unwissen schützt nicht vor Bußgeld.
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