Urlaub statt Raucherpause

Urlaub statt Raucherpause

Kampf der Nikotinsucht

Fünf Tage Urlaub als Entschädigung für die rauchenden Kolleg*innen? Not bad! Aber ist das gerecht?


Das heiß geliebte Päuschen


Der neidische Blick wandert zu den Kolleg*innen, die sich von ihren Schreibtischen erheben, ihre Kaffeetasse schnappen und sich in geselliger Runde vor der Tür ein Kippchen anzünden. Der beste Austausch, die nettesten Gespräche und kleine Lästereien finden bei den Raucherpausen statt. Auch als Nichtraucher*in möchte man da einfach nur schreien: "Hey Leute, nehmt mich doch bitte mit. Ich will auch mitmachen!" Nicht umsonst fängt Marshall bei How I met your mother wieder mit dem Rauchen an, nur um mit seinem Chef besser klar zu kommen.

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Ja... ist ungesund...


Während in den 80ern das Büro für eine Zigarette nicht mal verlassen werden musste, sind wir heute um das Wissen reicher, dass der Glimmstängel verdammt ungesund ist. Trotzdem rauchen laut der Stiftung Gesundheitswissen immer noch 28 Prozent der deutschen Bevölkerung. Dank ausgiebiger Raucherpausen wird meistens auch noch die eine oder andere Zigarette mehr geraucht als sonst. Ein Unternehmer dankt seinen Mitarbeiter*innen nun aber mit Urlaubstagen dafür, dass sie keine Raucherpausen machen.

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Gewusst, wie:


Helmut Glas beitreibt den Landgasthof "Jägerstübchen"in Neustadt-Hambach (Rheinland-Pfalz) und hatte die Streitigkeiten zwischen den Nichtraucher*innen und Raucher*innen satt. Daher startete er eine Umfrage, wie häufig und wie lange Raucherpausen eingelegt werden. Das Ergebnis: acht bis 15 Arbeitstage gehen pro Jahr drauf. Also hat er seinen nicht-qualmenden Mitarbeiter*innen fünf zusätzliche Urlaubstage angeboten. Raucher*innen dürfen künftig weiter ihr Kippchen rauchen.
Seitdem gibt es auch keinen Unmut mehr und ist für einige Raucher*innen vielleicht sogar eine zusätzliche Motivation, sich von der Nikotinsucht zu verabschieden.

Arbeitsrechtlich gibt es dafür noch keine Lösung. Es ist den Arbeitgeber*innen überlassen, Raucherpausen zu gestatten oder nicht. Als Arbeitnehmer könnte Glas aber ins Benachteiligungsverbot rutschen und müsste allen Mitarbeiter*innen zusätzlichen Urlaub gewähren. Er könnte dann aber auch verlangen, dass die Pausen eingearbeitet werden. Raucherpausen zählen nämlich nicht zur Arbeitszeit.



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